geschäftsunfähiger Arbeitgeber

  • Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.
    Arbeitgeber ist ein 2jähriges Kind, welches schwerstbehindert / pflegebedürftig ist.
    Arbeitnehmer ist deren Mutter, welche das Kind pflegen möchte.
    Aktuell kommt ein Pflegedienst über die Krankenkasse. Das soll geändert werden - die Mutter will selbst angestellte Pflegekraft ihres Kindes werden.
    Wieso sie das so will, weiß ich nicht. - Vielleicht, damit sie krankenversichert wird und in die Rentenkasse eingezahlt wird?
    Das Kind hat kein Vermögen. Es benötigt eine 24-Stunden-Pflege. Der Arbeitsvertrag sieht vor, dass die Mutter für 25 Stunden pro Woche angestellt werden soll, 13,00 EUR brutto bekommt, 50% Sonntagszuschlag, 125% Feiertagszuschlag, 30% Nachtzuschlag. Überstunden sind zu leisten - hier wird über die Vergütung nichts gesagt. Urlaubsanspruch besteht für 30 Tage pro Jahr. Ob das aus dem Pflegegeld finanzierbar ist, weiß ich nicht. Unterlagen fehlen (noch). Und für die restliche Zeit muss ja trotzdem ein Pflegedienst kommen und bezahlt werden.
    Aber meine Frage: Geht denn so was überhaupt? - Hatte das schon mal jemand?
    Die praktische Umsetzung übersteigt etwas meine Vorstellungskraft.
    Die Rechtsantragstelle hat das hier aufgenommen. Ich zweif`le grad etwas an mir selbst.

  • Nach welcher Vorschrift soll dieser Vertrag genehmigungspflichtig sein?

    In der Annahme, dass die Mutter ihr Kind gesetzlich vertritt, sehe ich zunächst vor allem einen Vertretungsausschluss mit der Notwendigkeit, eine Ergänzungspflegschaft anzuordnen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wir hatten so etwas vor längerer Zeit mal in Betreuung, und es sollte ein Ergänzungsbetreuer für den Abschluss des Arbeitsvertrages bestellt werden. Nach einem Gespräch mit der Betreuerin (auch die Mutter) nach den Hintergründen für eine derartige Konstellation kam es jedoch nicht zum Vertragsabschluss.

    ich weiß aber noch, dass die Mutter vom Sozialamt den Hinweis bekommen hatte, die häusliche Pflege so regeln zu lassen. Was der Vorteil sein sollte, weiß ich leider nicht mehr.

    Vielleicht lädst Du die Mutter mal zur Erörterung, um die Hintergründe abzuklären ? Außerdem wäre neben einer Genehmigung auch an einen Ergänzungspfleger zu denken, weil die Mutter ja nicht auf beiden Seiten stehen kann.

  • Die Vorschrift könnte man evtl. in § 1822 Nr. 7 BGB sehen. Die persönliche Leistung des Mündels könnte die Lohnzahlung sein. Oder denke ich hier zu schief?

    Das mit dem Pfleger ist mir schon klar - wobei die Mutter hier angegeben hat, dass sie mit der Bestellung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger einverstanden sind, was die ganz sicher nicht machen werden. Das wäre ja dann auch nicht mit dem Vertragsabschluss erledigt. Das Kind müsste die ganze Zeit, die das Arbeitsverhältnis läuft, vertreten werden. M.E. müsste dann auch die Vermögenssorge entzogen werden. Die Mutter kann sich ja schlecht selbst ihr Gehalt auszahlen. Und wer macht den ganzen Bürokram eines Arbeitgebers? - Der Pfleger.

    Wenn die Mutter ihr Kind pflegt, hat sie zwar sicher Anspruch auf das Pflegegeld, aber als Hausfrau erwirbt sie keine Rentenpunkte. Vielleicht ist das der Hintergrund? Im Antrag steht, dass ihr Rechtsanwalt gesagt hat, dass sie die gerichtliche Genehmigung beantragen muss.

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