Ich habe einen Fall mit einer unklaren Erbeinsetzung.
In einem Erbvertrag treffen die Ehegatten Bestimmungen über Erbeinsetzung, Testamentsvollstreckung und Vermächtnisanordnungen. Es wird ausdrücklich bestimmt, dass diese Verfügungen einseitig sind und dass jeder Ehegatte berechtigt sein soll, diese Bestimmungen beliebig zu ändern oder ganz aufzuheben.
Später taucht ein privatschriftliches Testament der Überlebenden auf. Auf dem Umschlag steht „Im Notfall für die A (=Schwiegertochter)“.
Enthalten ist ein privatschriftliches Schreiben. In diesem steht, dass ihre Schwiegertochter eine Patientenverfügung habe und sie auch dieErbin von ihr sei.
In dem vorherigen Erbvertrag wurde die Schwiegertochter jedoch nicht bedacht. Nun ist die Erbeinsetzung streitig, die Beteiligten möchten einen Erbscheinsantrag stellen und ich frage mich, ob die A Alleinerbin geworden ist.
Die Vermächtnissanordnungen in dem Erbvertrag hätte ich als weiterhin gültig angesehen, da sie durch die Anordnung der Alleinerbschaft sicher nicht widerrufen wären, da es keinen Anhaltspunkt für eine Auslegung hierfür gibt.