Hallo,
in der SuFu habe ich leider nichts gefunden.
Es wurde ein Erbschein beantragt. Ein im Antrag ausgewiesener Erbe teilt formlos mit, dass er mit dem Erbe nichts zu tun haben möchte und alles ablehnt. Die Information, dass die Erbschaft nur binnen 6 Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft formgerecht ausgeschlagen werden kann ist dem Erben im Januar zugegangen.
Nachdem der Erbschein erteilt wurde, geht im Mitte März (nach Fristablauf) eine notarielle Anfechtungserklärung ein, aus der hervorgeht, dass die Hinweise durch das Nachlassgericht missverstanden wurden und erst durch Beratung durch den Notar die Rechtslage bewusst wurde.
Stellt diese Aussage ein Anfechtungsgrund dar?