Guten Morgen,
ich benötige mal eure Hilfe in einem Fall, den ich so bisher noch nicht hatte. Mir liegt folgende Bewilligung auf Eintragung von beschr. persönl. Dienstbarkeiten auf mehreren (öffentlich geförderten) Wohnungsgrundbuchblättern zugunsten des Landes vor:
Der Eigentümer verpflichtet sich bis zum (Datum) hinsichtlich der geförderten Wohnungen
a) die Bindung an die Kostenmiete gemäß § 8 WoBindG zu beachten und
b) die Bindung an die bei Bewilligung der Anschlussförderungsmittel vereinbarte "Verpflichtungsmiete" einzuhalten.
Hierfür soll ein "Wohnungsbesetzungsrecht" eingetragen werden. Ist so ein Rechts als Dienstbarkeit überhaupt eintragungsfähig? Vielen Dank schon mal!