Hallo,
wir möchten den GVZ mit einer Berliner Räumung beauftragen und das Vermieterpfandrecht geltend machen.
Muss ich vorab den Schuldner darauf hinweisen bzw. informieren, dass das Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird?
Ich finde verschiedene Muster für den Antrag. In einem Teil der Muster wird auf die vorherige Aufforderung mit Schreiben vom ../Einschreiben... verwiesen. Andere Muster enthalten dies nicht. Ich verstehe den § 885 a ZPO auch so, dass man das nicht vorab noch ankündigen muss, weil der GVZ dies tut.
Danke vorab
Liane