Anmeldefrist vom Gericht nicht eingehalten, da zu kurz

  • Hallo,
    ich habe hier folgendes Problem. Ich arbeite in Baden - Württemberg, wo nach Landesvorschrift beim Aufgebot von Grundschuldbriefen zwischen Veröffentlichung des Aufgebotsbeschlusses und Anmeldezeitpunkt mindestsens 3 Monate liegen müssen. Meine Geschäftsstelle hat den Aufgebotsbeschluss jedoch so spät veröffentlich, dass diese Frist um wenige Tage nicht eingehalten wurde. Muss ich das Aufgebot jetzt nochmal machen oder kann ich dieses Problem anders lösen?
    Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.

  • Das Aufgebot muss wiederholt werden, die Auslagen für die erneute Veröffentlichung sind niederzuschlagen.

    Du solltest überlegen, ob du bei dem Veröffentlichungstext auf ein konkretes Anmeldedatum verzichtest und stattdessen aufforderst, innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Veröffentlichung Rechte anzumelden.

  • Muss ich das Aufgebot jetzt nochmal machen Ja! oder kann ich dieses Problem anders lösen Nein!?

    Da gibt´s keine Lösung für:
    Frist ist Frist und auch durch das Gericht einzuhalten. "Heilen" lässt sich das nicht.
    Beim nächsten Mal halt drauf achten, dass man den hausinternen Aktenlauf richtig einschätzt oder die Sache "eilig" machen.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich werden das Aufgebot nun neun machen und nochmal mit meiner Geschäftsstelle sprechen, damit zukünftig die Fristen eingehalten werden.

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