Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir wurde jetzt nach § 1081 Abs. 1 S. 4 ZPO ein Antrag auf Berichtigung eines vom Notar ausgestellten europäischen Vollstreckungstitels vorgelegt. Habt ihr da Erkenntnisse, wie das registermäßig erfasst wird (M oder C) und wie das Verfahren abläuft? Zuständig scheint der Rechtspfleger zu sein.