Widerruf Stundung 11 RVG

  • Hey kurze Frage an euch:

    Habe einen 11-er Antrag bei welchem die Partei den Einwand der Stundung erhoben hat (Festsetzung wäre somit abzulehnen, ist mir klar).
    Der RA will davon nichts wissen und widerruft die angebliche Stundung und besteht nunmehr auf Festsetzung.

    Kann er das einfach so erklären, bzw. habe ich die Wirksamkeit des Widerrufs zu prüfen? Ich kann mir das schlecht vorstellen, habe aber bisher nichts explizites diesbzgl. gefunden.

  • Die Frage, ob wirksam gestundet wurde betrifft materielles Recht.

    Die Frage, ob die Stundung wirksam widerrufen wurde, bzw. ob der RA das überhaupt kann betrifft auch materielles Recht.

    Dir bleibt also nichts anderes übrig als den Antrag zurück zu weisen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Die Frage, ob wirksam gestundet wurde betrifft materielles Recht.

    Die Frage, ob die Stundung wirksam widerrufen wurde, bzw. ob der RA das überhaupt kann betrifft auch materielles Recht.

    Dir bleibt also nichts anderes übrig als den Antrag zurück zu weisen.

    Perfekt danke für die Bestätigung meines Gefühls :)

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