Klausel falsch verbunden

  • Hallo,

    ich habe wieder ein schönes Klauselproblemchen...
    Ich habe eine Sache vorliegen, bei der eine Teilrechtsnachfolgeklausel erteilt wurde.
    Wohl versehentlich wurde diese mit der vollstreckbaren Ausfertigung verbunden und dem
    Rechtsnachfolger übersandt. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist bereits erfolgt.
    Eigentlich hätte dem ursprünglichen Gläubiger ja die vollstreckbare Ausfertigung mit einem entsprechenden Vermerk
    über die Erteilung der Teilrechtsnachfolgeklausel zurückgesandt werden müssen und der Rechtsnachfolger hätte eine
    weitere vollstreckbare Teilausfertigung erhalten mit der Teilrechtsnachfolgeklausel.
    Kann ich in der Sache das noch irgendwie von Amts wegen richtig stellen? Und wenn ja wie?
    Beschwert hat sich bislang noch keiner. Vorgelegt wurde die Akte aus anderen Gründen.

  • Fordere das, was versehentlich falsch und/oder an den falschen rausgegangen ist zurück und mache es dann nochmal, nur richtig. :D

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nachtrag wegen Zwischenpost:
    Falls die SE das verbockt hat, biegt sie es halt auch wieder gerade.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • du kannst der Geschäftsstelle sagen, dass sie sich darum kümmern soll, dass das was sie falsch gemacht hat nunmehr richtig gemacht wird....

    Ich gehe mal davon aus, dass du nicht selber die Klauselvermerke auf der Ausfertigung des Titels angebracht hast.

  • Mmh, also leider lautete die Verfügung meines Vorgängers genauso wie es die Geschäftsstelle
    dann auch ausgeführt hat. D.h. ich gehe auch nicht davon aus, dass sie es gradebiegen muss.
    Zudem wäre sie ja auch hier grdsl. garnicht zuständig gewesen, sondern der Rechtspfleger wegen der Rechtsnachfolge.

    Mit einfach neu machen sehe ich das Problem, dass dann ja die vollstreckbare Ausfertigung, die nun mit RNF- Klausel + Zustellurkunde des Gerichtsvollziehers
    fest verbunden wurde, auseinander gefriemelt werden müsste und ich weiß nicht, ob man das einfach so machen darf/ kann. Denn es handelt sich ja nun um eine
    Urkunde...
    Auch weiß ich nicht so genau, ob dann der Gerichtsvollzieher das neu verbundene Konstrukt wieder zustellen müsste.
    Uuund wie gesagt weiß ich auch nicht, ob ich das alles von Amts wegen machen kann/ muss.

  • aus der vollstreckbaren Ausfertigung wurde durch die Klausel eine Teilausfertigung, die der neue Gl. erhalten hat.

    Was fehlt ist die "erste" vollstreckbare Ausfertigung für den alten Gl..

    Insoweit kann diese durch die Geschäftsstelle "neu" hergestellt werden, mit dem Vermerk hinsichtlich der erteilten Teilausfertigung versehen werden und an den alten Gl. zurückgesandt werden.

  • ok,das wäre dann natürlich wahrscheinlich die einfachste Variante.
    Aber jetzt mal so ne "blöde" Frage: Wäre das dann nicht sowas wie die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung, wofür die einen Antrag
    stellen müssten? Denn sie hatten ja mal eine vollstreckbare Ausfertigung, die jetzt nur.... naja sagen wir mal anderweitig verwendet wurde :oops:

  • für mich ist es nur eine vollständige Erledigung des Antrags auf Teilausfertigung.

    Hier nur mit der Besonderheit, dass der Altgläubiger statt der abgeranzten Ausfertigung mit Kaffeeflecken, Brandlöchern und 1874 Tackerklammern eine nigelnagelneue kriegt.

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