Hallo,
ich habe wieder ein schönes Klauselproblemchen...
Ich habe eine Sache vorliegen, bei der eine Teilrechtsnachfolgeklausel erteilt wurde.
Wohl versehentlich wurde diese mit der vollstreckbaren Ausfertigung verbunden und dem
Rechtsnachfolger übersandt. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist bereits erfolgt.
Eigentlich hätte dem ursprünglichen Gläubiger ja die vollstreckbare Ausfertigung mit einem entsprechenden Vermerk
über die Erteilung der Teilrechtsnachfolgeklausel zurückgesandt werden müssen und der Rechtsnachfolger hätte eine
weitere vollstreckbare Teilausfertigung erhalten mit der Teilrechtsnachfolgeklausel.
Kann ich in der Sache das noch irgendwie von Amts wegen richtig stellen? Und wenn ja wie?
Beschwert hat sich bislang noch keiner. Vorgelegt wurde die Akte aus anderen Gründen.