zurück zum Ausgangsfall:
Der eingetragene Gläubiger teilt nun mit, er sei vor Zuschlag durch Zahlungen durch den Gerichtsvollzieher befriedigt worden.
Also wohl im Wege der Einzelzwangsvollstreckung gegen die Schuldner.
Vorsorglich verzichtet er auf Zuteilung aus dem Kapital der Hypothek.