Sicherungshypothek im Teilungsplan

  • zurück zum Ausgangsfall:
    Der eingetragene Gläubiger teilt nun mit, er sei vor Zuschlag durch Zahlungen durch den Gerichtsvollzieher befriedigt worden.
    Also wohl im Wege der Einzelzwangsvollstreckung gegen die Schuldner.

    Vorsorglich verzichtet er auf Zuteilung aus dem Kapital der Hypothek.

    Einmal editiert, zuletzt von machwasdraus (18. April 2019 um 07:40)

  • zurück zum Ausgangsfall:
    Der eingetragene Gläubiger teil nun mit, er sei vor Zuschlag durch Zahlungen durch den Gerichtsvollzieher befriedigt worden.
    Also wohl im Wege der Einzelzwangsvollstreckung gegen die Schuldner.

    Vorsorglich verzichtet er auf Zuteilung aus dem Kapital der Hypothek.

    mir würde der Sachvortrag des Gl. ausreichen, da sich daraus eine mittelbare Leistung des Schuldners ergibt.
    Damit hätte ich ein Eigentümer(erlöspfand)recht, welches ich im Teilungsplan berücksichtige.

    Haben nachrangige Gl. Löschungsansprüche geltend gemacht, erfolgt die Zuteilung bedingt.

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