Im Grundbuch sind als Eigentümer Ehegatten in Gütergemeinschaft eingetragen. In einem Nachtrag zum Ehevertrag vereinbaren sie, dass bestimmte Grundstücke (eines davon größer als 2 ha) in das Vorbehaltsgut des Mannes überführt werden sollen. Auflassung liegt mir vor.
Bei den Grundstücken handelt sich um Landwirtschaftsflächen. Brauch ich dafür ganz normal die Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz? Laut Schöner/Stöber ist nur Begründung von Gesamthandseigentum genehmigungsfrei.