Guten Morgen,
irgendwie hänge ich gerade.
Ich habe Verkehrsflächen die insgesamt alle verkauft werden sollen. Auf ein paar dieser Flächen hat eine MJ ein Nießbrauchsrecht (befristet bis 2021) und hierdurch im Jahr Pachteinnahmen in Höhe von ca. 2000 Euro. Die Eigentümerin dieser Flächen ist die Oma. Die Flächen werden nun alle ans Land verkauft. Der Nießbrauch soll entsprechend auch freigegeben werden.
Nun zunächst wird die MJ ja durch ihre Eltern vertreten bei der Freigabe des Nießbrauchsrechts, inwieweit muss ich denn die Oma berücksichtigen? Ich meine doch nicht (bzgl. 1795 Nr. 1) denn die Freigabe erfolgt ja nicht ggü. dieser sondern dem Land, also einem Dritten. Das würde heißen ich brauche keinen Ergänzungspfleger?
Dazu dann die Genehmigung nach 1821 Nr. 1, Alt. 2. Die MJ verliert natürlich ihre Pachteinnahmen.