Im übrigen ist bei uns KEIN Nachlasspfleger verpflichtet, Urkunden für den Erbschein zu beschaffen usw. Er muss / sollte die Erben ermitteln, alles andere ist Angelegenheit der Erben.
Klar soll der Nachlasspfleger die Erben ermitteln, dies geht natürlich nur über die entsprechenden Urkunden (welche er auch aus dem -hoffentlich- vorhandenen Nachlass bezahlt). Die so beschafften Urkunden sind dann natürlich auch Teil des Nachlasses, auf welchen die so ermittelten Erben ja aufgrund ihres Erbrechtes auch Abspruch haben. Den Erbscheinsantrag muss der Nachlasspfleger natürlich weder vorbereiten noch selber stellen, dies ist Aufgabe der Erben. ich denke bei der Diskussion geht es darum, auf die Ermittlungen des Nachlasspflegers aufzubauen und nicht Urkunden (3 Generationenketten mütter- und väterlicherseits) neu beschaffen zu müssen. alles andere wäre ja auch totaler Unsinn...
was den aktuellen Aufhänger der Diskussion betrifft: wenn jemand als Erbe ermittelt wird (mit entsprechendem Urkundsnachweis), aber sich dann nicht mehr rührt, kann die Pflegschaft aufgehoben werden und der rest (Urkunden und Schlüssel etc.) hinterlegt werden. der NLP ist raus und der Erbe kann sich ja denn gegenüber dem Gericht legitimieren, die Unterlagen sind ja dann schon da:D