Hallo Kollegen,
wie handhabt ihr das, wenn Nachlasspfleger bei Einreichen des Schlussberichts im Vergütungsantrag auch pauschale noch nach Aufhebung der Pflegschaft anfallende Abschlusstätigkeiten (Rückgabe Bestallung, Benachrichtigung Gläubiger, Hinterlegung Restbetrag, Archivierung, etc.) abrechnen?
Genau genommen ist insoweit ein Vergütungsanspruch ja noch nicht entstanden. Hab ich trotzdem die Möglichkeit festzusetzen, oder muss ich auf einen weiteren Vergütungsantrag nach Anfall der Tätigkeiten bestehen?