Hallo, vielleicht kann jemand helfen.
Ich habe eine Löschungsbewilligung einer luxemburgischen S.A., die von einem Herrn X unterzeichnet ist.
Der luxemburgische Notar bestätigt die Zeichnungsberechtigung dieses Herrn X und fügt einen Registerauszug bei. Dort ist diese Person auch aufgeführt:
Delegues a la qestion journaliere:
Regime de signature statutaiere: La societe sera engagee par la signature conjointe de deux administrateur de la societe parmi lesquels au moins un droit etre administrateur de classe c ou par la signatuer conjointe de toute personnes a qui un tel pouvoir autra ete delegue pa le Conseil
Organe: Comite e direction:
Herr X
Herr Y
Meine Frage: ist Herr X jetzt alleinvertretungsbefugt, oder müssen zwei unterzeichnen?
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