Formwechsel AG -> GmbH: Werthaltigkeit

  • Hallo zusammen,

    ich sitze gerade vor einem Formwechsel einer AG (50.000€ Grundkapital) in eine GmbH (50.000€ Stammkapital).
    Das Grundkapital ist in 50.000 Stückaktien eingeteilt.
    Die beiden Aktionäre bekommen jeweils genau so viele Geschäftsanteile (à 1 €) wie sie aktuell Aktien haben.

    Weiter heißt es "Die bisherigen Aktien der Aktionäre der AG werden zum Stammkapital der GmbH".
    Und hier stehe ich jetzt voll auf dem Schlauch.
    Ich muss ja die Vorschriften zur Gründung einer GmbH prüfen. Hier wäre das doch eine Sachkapital-"Gründung", und ich bräuchte einen Werthaltigkeitsnachweis und einen Sachgründungsbericht, oder?

    Oder ist es etwa echt so simpel, dass jede Aktie einfach einen Euro wert ist das einfach so ausreicht? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen XP

    Hatte das jemand schon mal oder hat vielleicht jemand einen guten Tip?

    LG
    Amira

  • Es bedarf weder einer Werthaltigkeitsprüfung noch eines Sachgründungsberichts. Das ergibt sich aus § 245 Abs. 4 UmwG, der bei der Umwandlung von AG in GmbH nicht auf § 220 UmwG verweist. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist bei der formwechselnden AG aufgrund des - gegenüber dem GmbH-Recht - strengeren Aktienrechts schon ein hinreichender Kapitalschutz gegeben.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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