Digitaler Servicepoint Hessen

  • Hallo,

    die Frage richtet sich vornehmlich an die hessischen Kollegen.

    Es wurde flächendeckend der sog. "Digitale Servicepoint" eingerichtet und auf allen hessischen Gerichtsschreiben ist in der Fußzeile der Verweis auf die Internetseite und der zentralen Rufnummer zu sehen.

    Die Aufgaben sind laut Internetseite https://justizministerium.hessen.de/service/digitaler-service-point :

    1.
    allgemeine fachliche Auskünfte zu justizspezifischen Themen von A bis Z, wie beispielsweise Betreuungsrecht, Nachbar- oder Vereinsrecht
    2.
    Benennung des für Ihr Anliegen sachlich und örtlich zuständigen Gerichts und der dortigen Fachabteilung samt der jeweiligen Öffnungszeiten
    3.
    Informationen zu den für Ihr Anliegen möglichen gerichtlichen Verfahren einschließlich der Aufklärung, welche Angaben zur konkreten Antragstellung im Einzelnen erforderlich sind und welche Unterlagen dazu bei dem zuständigen Gericht vorzulegen sind
    4.
    Auskünfte zu grundsätzlichen Verfahrensabläufen Bereitstellung und Übermittlung von Formularen auf elektronischem oder postalischem Weg sowie
    5.
    Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare;
    6.
    Hinweise auf Organisationen, die außerhalb von gerichtlichen Verfahren bei unterschiedlichen Anliegen weiterhelfen, wie beispielsweise Opfer- und Zeugenberatungsstellen oder Schiedsämter
    7.
    Auskünfte aus den jedermann frei verfügbaren Registern Informationen zu Berufszweigen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Justiz und Justizvollzug Bestellservice für Informationsmaterialien rund um die Justiz


    Bisher ist das Thema an mir vorbei gegangen.

    Aber jetzt finde ich den Anspruch an diese Telefonauskunft schon recht sportlich.
    Die Punkte 2, 4, 6, 7 gehen ja noch in Ordnung, da es sich um eine allgemeine Orientierungshilfe und Weitergabe von Infoblättern handelt.

    Aber manche Sachen in Punkt 1, 3, 5 gehen stramm in Richtung Rechtsberatung.
    Außerdem können die doch nicht am Telefon so tief in Materie einsteigen, dass sie wissen, welche Unterlagen für jegliches mögliches Verfahren allein aller 41 hessischen Amtsgerichte erforderlich sind. Wir alle wissen, dass jedes Amtsgericht einen eigene Handhabe bei Verfahren pflegt. Da ist doch in einigen Fällen Irreführung vorprogrammiert.

    Dahingehend ist dieser Anspruch an die Leistungsfähigkeit der Telefonauskunft genauso fragwürdig, wie dieser neuen "Online Erbscheinantrag", mit dem sich die Landesregierung für ihre Bürgerfreundlichkeit rühmt. Dieser Antrag erstreckt ich über 12 Seiten. Und wenn man dann den Leuten sagen muss, dass sie trotzdem wegen der eV ans Gericht kommen müssen, werden sie stinkig. Wir sind unzufrieden, weil dieser Antrag zu 90% falsch ausgefüllt ist und/oder die Informationen aus der Sterbefallanzeige wiederholt, die Akte unnötig dick macht und insgesamt das ES Verfahren in keiner Weise vereinfacht.

    Zurück zum Thema:
    Wie ist denn dieser Service Point personell besetzt? Sind das Rechtspfleger oder Richter oder Anwälte?


  • Aber manche Sachen in Punkt 1, 3, 5 gehen stramm in Richtung Rechtsberatung.


    Daher steht ja auch unten auf der Seite: "Nach der geltenden Rechtslage dürfen sie jedoch keine Hinweise zu individuellen Rechtsproblemen erteilen. Wir bitten daher um Verständnis, wenn Auskünfte oder Ratschläge zu konkreten persönlichen Rechtsproblemen nicht gegeben werden können. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten."

    Wir alle wissen, dass jedes Amtsgericht einen eigene Handhabe bei Verfahren pflegt.


    Tja, das ist in der Tat ein Problem. Aber eines der Amtsgerichte.

    Dahingehend ist dieser Anspruch an die Leistungsfähigkeit der Telefonauskunft genauso fragwürdig, wie dieser neuen "Online Erbscheinantrag", mit dem sich die Landesregierung für ihre Bürgerfreundlichkeit rühmt. Dieser Antrag erstreckt ich über 12 Seiten. Und wenn man dann den Leuten sagen muss, dass sie trotzdem wegen der eV ans Gericht kommen müssen, werden sie stinkig. Wir sind unzufrieden, weil dieser Antrag zu 90% falsch ausgefüllt ist und/oder die Informationen aus der Sterbefallanzeige wiederholt, die Akte unnötig dick macht und insgesamt das ES Verfahren in keiner Weise vereinfacht.


    Hauptsache, es werden die Notare nicht noch reicher. Alles andere ist egal. :strecker


    Wie ist denn dieser Service Point personell besetzt? Sind das Rechtspfleger oder Richter oder Anwälte?


    Na was meinst Du wer da sitzt :gruebel:.

    Rechtspfleger natürlich (drei Stück)!

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Zurück zum Thema:
    Wie ist denn dieser Service Point personell besetzt? Sind das Rechtspfleger oder Richter oder Anwälte?

    Beim Start am 11.9. waren es 2 Rpfl, außerdem sollte eine anteilige Unterstützung durch die RPfl des AG Eschwege (=Standort des Service Points) erfolgen.
    Lt. Konzept des OLG wurden im Haushalt 2018/2019 dafür insgesamt 6 Stellen mit der Wertigkeit A10 bereitgestellt. Wie viele davon inzwischen genutzt werden, weiß ich nicht.

    Edit: Aber Tom weiß es. :)

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi


  • Dieses Problem stellt sich hinsichtlich Punkt 5 auch, wenn die Bürger bei Gericht erscheinen. Ist also nichts Neues.

  • Als Richter und Rechtspfleger entscheidet man über das Ergebnis eines ausgefüllten Formulars. Allerhöchstens wird auf Vollständigkeit hingewirkt.
    Aber Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars? Vielleicht noch dem Bürger vorflüstern, was er wie schreiben soll? Das ist nicht unsere Aufgabe. Dafür haben die meisten garnicht die Zeit.

    Sehe ich zumindest so.

    Aber danke für die Antworten.

    Ich finde, die Aufgabe den Service Point zu betreiben, also als Rpfl da am Telefon zu sitzen, sehr herausfordernd. Hochachtung für die betroffenen Kollegen.
    Wahrscheinlich ist es deren erste Aufgabe, die durch die Landesregierung geschürte Erwartungshaltung des Bürgers zu dämpfen und danach allgemeine Informationen zu geben oder Ansprechpartner zu vermitteln. Das reicht ja meistens schon.

  • Als Richter und Rechtspfleger entscheidet man über das Ergebnis eines ausgefüllten Formulars. Allerhöchstens wird auf Vollständigkeit hingewirkt.
    Aber Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars? Vielleicht noch dem Bürger vorflüstern, was er wie schreiben soll? Das ist nicht unsere Aufgabe. Dafür haben die meisten garnicht die Zeit.


    Eine gefähliche Einstellung, da überall dort, wo das BeurkG gilt (z.B. gerade bei Erbescheinsanträgen und Ausschlagungen, die durch das Gericht beurkundet werden, die §§ 1 Abs. 2, 17ff BeurkG gelten).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Als Richter und Rechtspfleger entscheidet man über das Ergebnis eines ausgefüllten Formulars. Allerhöchstens wird auf Vollständigkeit hingewirkt.
    Aber Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars? Vielleicht noch dem Bürger vorflüstern, was er wie schreiben soll? Das ist nicht unsere Aufgabe. Dafür haben die meisten garnicht die Zeit.


    Eine gefähliche Einstellung, da überall dort, wo das BeurkG gilt (z.B. gerade bei Erbescheinsanträgen und Ausschlagungen, die durch das Gericht beurkundet werden, die §§ 1 Abs. 2, 17ff BeurkG gelten).


    Es gibt natürlich auch die anderen Fälle, die Authchirion vielleicht meinte.

    Spontan fallen mir der Antrag auf einen Mahnbescheid, einen Pfüb oder die Beauftragung einer Vollstreckung durch den GVZ ein. Bei diesen Anträgen sind die Grenzen zwischen Ausfüllhilfe und Rechtsberatung ziemlich fließend.

  • Das mit dem Online Erbscheinsantrag war nur ein Ausschweifen und hatte mit der ursprünglichen Frage nichts zutun.

    Wie Frog richtig festgestellt hat, habe ich den in sonstigen Formularkram gemeint.

    Wenn ich selbst beurkunde, werde ich selbstverständlich immer den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben und werde darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.

    Klingt wie ein Eid, oder?

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