In einem Verfahren ist die Beklagte durch einen Architekten als Verfahrensbevollmächtigten vertreten worden. Der anwaltlich nicht vertretene Kläger trägt die Kosten.
Die Beklagte möchte nun die Kosten des Verfahrensbevollmächtigten erstattet bekommen. Es liegt eine Berechnung vor, wofür welche Stunden angesetzt wurden und der Stundenlohn. Begründet wird der Antrag damit, dass es hier um sehr spezielle Probleme beim Hausbau ging, die fachlicher Kenntnisse bedurften, über die ein Anwalt nicht verfügt.
Würdet Ihr diese Kosten erstatten? Oder sie zumindest in der Höhe fiktiver Anwaltskosten erstatten? Die Argumentation mit den Fachkenntnissen ist m.E. nicht von der Hand zu weisen. Allerdings konnte ich auch keine Entscheidung dazu finden. Evtl. könnte man die Kosten rechtlich mit den manchmal erstattungsfähigen Privatgutachtenkosten vergleichen.