Ich habe mal eine ganz blöde Frage:
Ich habe in einer F-Sache eine Zustellung nach Russland veranlasst, die Unterlagen sind jetzt zurückgekommen und wurden dem Richter vorgelegt.
Dieser verfügt Vorlage dem Rechtspfleger zur Prüfung, ob die Zustellung erfolgt ist.
M. E. obliegt diese Prüfung dem Richter oder hat sich da etwas geändert?
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