Hallo
Ich hab hier ein Testament liegen, dass mir etwas Bauchschmerzen bereitet.
A hat ein handschriftliches Testament erstellt:
Im Falle meines Todes soll mein Mann B Haus und Grund erben. Wenn wir beide zu Tode kämen, würde das Erbe an unsere Töchter K1 und K2 fallen.
B beantragt nun einen Alleinerbschein.
Ich hätte das Testament jetzt als Alleinerbeneinsetzung des B ausgelegt, da das Haus nahezu den ganzen Nachlass darstellt. Bei der Erbeinsetzung der Kinder bin ich nun unschlüssig. Ich hätte dazu tendiert, dies nur als Ersatzerbeneinsetzung für den Fall des Vorversterbens des B zu verstehen. Im Übrigen sehe ich keine Anhaltspunkte für eine Beschränkung des B durch eine Vor- und Nacherbschaft. Im Übrigen spricht ja auch § 2102 BGB hierfür. Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Vielen Dank schon mal vorab!