Neue Mängel zwischen Gutachtenerstellung und Verkehrswertfestsetzung

  • Hallo :)

    ich habe die Beteiligten zum eingeholten Gutachten und der beabsichtigten Verkehrswertfestsetzung angehört und der Schuldner hat vorgetragen, dass nach Gutachtenerstellung ein Wasserschaden eingetreten sei, der eine Wertminderung des Versteigerungsobjektes zur Folge hat. Muss der Gutachter nun nochmal ran?

  • In der anderen Akte (anderes Grundstück, selber Schuldner) trägt der Schuldner vor, dass man im Gutachten ja von einer störungsfreien Heizung ausgeht; diese aber zwischenzeitlich auch kaputt gegangen sei. ….

  • Der Ärmste wird ja förmlich vom Pech verfolgt. :eek:

    Muss der Gutachter nun nochmal ran?

    Wenn es sich nicht erkennbar um Bagatellen sondern um Beschädigungen handelt, die sich wertmäßig auswirken könnten, würde ich den Sachverständigen schon um eine ergänzende Stellungnahme bitten.

  • Außerdem kann der Schuldner, der ja sehr mitteilungsfreudig zu sein scheint, hinsichtlich des Wasserschadens dem Gericht schon mal Auskunft über seine Versicherung erteilen und mitteilen, ob ein ungestörtes Versicherungsverhältnis vorliegt.....
    Dann hätte der Wasserschaden auch kaum eine Auswirkung auf den Verkehrswert, weil das Objekt und die Versicherungsforderung versteigert werden.

  • Ach so, hätte ich vielleicht dazu sagen sollen:
    Der Schuldner stützt die Wertminderung nicht auf den Wasserschaden an sich, sondern auf die Folgen des Wasserschadens: Entfernung des Bodens und Rausreißen von drei Wänden..

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