Testamentsvollstrecker ohne Auftrag

  • Wenn der Erblasser jemanden als Alleinerben eingesetzt hat, dann kann es schlecht der Wille des Erblassers gewesen sein, dass der Testamentsvollstrecker eine Erbauseinandersetzung vorzunehmen hat, weil es bei einem Alleinerben keine Erbauseinandersetzung gibt.

    Im Verfahren auf Erteilung eines TV-Zeugnisses war daher zu prüfen, ob die Testamentsvollstreckung durch das Vorversterben des potentiellen Alleinerben materiell in Wegfall kam oder ob sie fortbestand und der TV dann die sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben - also auch diejenige der Erbauseinandersetzung - haben sollte.

    Und wenn man wissen will, was das Nachlassgericht seinerzeit getan oder unterlassen hat, zieht man sich am Besten die Nachlassakten bei.

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