Liebe Kollegen,
mein erster Fall dieser Art, bitte seid nachsichtig…^^
Im Urteil gegen den Jugendlichen ist Einziehung von Wertersatz angeordnet (Btm-Verfahren ohne Verletzten).
Vollstreckung ist insoweit eingeleitet, derzeit befinde ich mich diesbezüglich in dem Stadium, dass der VU die Vermögensauskunft abgeben sollte. Zu dem Termin ist er nicht erschienen. Wird wohl also der entsprechende Haftbefehl beantragt werden müssen.
Nun habe ich nebenher die Akte von der StA zurückbekommen mit dem Hinweis, dass die Justizkasse mitgeteilt habe, dass im Verwahr fürAsservatengelder noch ein Betrag (Bruchteil des zur Einziehung angeordnetenBetrags) "liege". Laut StA möge hier beim AG entschieden werden, was damit passieren soll.Aktenersichtlich ist, dass das hinterlegte Geld im Zuge einer polizeilichen, anlassbezogenen Kontrolle (mit anschließendem Ermittlungsverfahren) beim jetzt Verurteilten gefunden und beschlagnahmt wurde. Es wurde als Asservat bei der Gerichtskasse eingezahlt vor mehr als zwei Jahren.
Was passiert denn jetzt damit und wer entscheidet darüber? Soweit aus der Zahlungsanzeige (und der Akte) ersichtlich, ist noch nicht mal eine Annahmeanordnung ergangen. Was ist zu tun? Und was bedeutet das für mein Einziehungsverfahren?