Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Mein Betreuter soll laut Testament ein Vermächtnis erhalten.
Der Betreuer hat nun einen Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit beauftragt. Nach Prüfung des Sachverhaltes und Anhörung des Betreuten, ist nun beabsichtigt das Vermächtnis auszuschlagen. Die Erteilung der Genehmigung ist beabsichtigt.
Es sind insgesamt drei Erben vorhanden. Der Rechtsanwalt hat mir nun Entwürfe seiner Schreiben an die drei Erben vorgelegt, in dem er namens, mit Vollmacht und unter Vorlage der betr.Genehmigung die Ausschlagung des Vermächtnisses erklärt.
Kann ich jetzt die Erklärungen des bevollmächtigten Rechtsanwalt betreuungsgerichtlich genehmigen oder müsste der Betreuer die Ausschlagung erklären ?
Außerdem reicht doch die Erklärung gegenüber einem Erben aus.