Geltendmachung Pflichtteil bei Testamentsvollstreckung

  • Ich habe hier folgenden Fall:

    Kind A gesetzlich vertreten durch Mutter M und Vater V
    Kind wird Erbe zu 1/2 unter gleichzeitiger Anordnung von TV
    Ein Nachlassverzeichnis vom TV liegt vor

    Der Vater V macht nun seinen Pflichtteil geltend. M und V haben schriftlich zugestimmt.
    Eine familiengerichtliche Genehmigung wird vom V (durch seinen RA) und TV beantragt.

    Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich eine Genehmigung benötige, da § 1822 BGB ja nicht für den TV gilt.

    Wie seht ihr hier die Rechtslage hinsichtlich Vertretung und Genehmigung?

  • ich bin davon ausgegangen, dass ein Vertretungsausschluss nicht vorliegt, da die Eltern ja nur auf einer Seite handeln

    vielmehr handelt der TV und somit ist eine fam. Genehmigung nicht erforderlich

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