Hallo zusammen!
Im Grundbuch ist unter BV 1 und BV 2 je ein Stockwerkeigentum des selben Gebäudes gebucht (in Württemberg).
Nun wurde ein Antrag auf Eintragung einer ZwaSiHyp auf BV 1 gestellt.
Ich denke nicht, dass das geht, weil die beiden Stockwerkeigentume gemäß Art. 227 AGBGB (BW) kraft Gesetzes zu einem Stockwerkseigentum verschmolzen sind und ich ja nicht nur einen Teil des Grundstücks/Stockwerkseigentums belasten darf.
Was mache ich aber nun?
Brauche ich, um BV 1 und BV 2 im Grundbuch als einheitliches Stockwerkseigentum unter BV 3 darzustellen, einen Antrag des Eigentümers? Oder kann ich die Vereinigung, die ja kraft Gesetzes eingetreten ist, von Amts wegen eintragen? Muss ich in diesem Fall rechtliches Gehör gewähren?
LG April