Mich hat der Sohn eines älteren Mannes angerufen. Der Vater hat ihm vor 4 Jahren eine Vorsorgevollmacht erteilt. Der Sohn ist Eigentümer eines Hauses, an dem ein Wohnrecht für seinen Vater lastet.
Der Sohn möchte das Haus verkaufen und das Wohnrecht löschen.
Er fragt nun, ob die Vollmacht für die Löschung reicht. Eine Gegenleistung soll wohl nicht gezahlt werden. In der Vollmacht wurde angekreuzt, dass der Bevollmächtigte Schenkungen machen darf, die einem Betreuer rechtlich gestattet sind.
Braucht man hier jetzt für die Löschung des Rechts eine Betreuung?