Guten Morgen
die Zwangsversteigerung wurde beantragt für Kapital + Kosten + Zinsen + Nebenleistung.
Ich habe in meinem Anordnungsbeschluss leider die Nebenleistungen vergessen.
Der Gläubigervertreter hat mich nun innerhalb der Rechtsmittelfrist um Ergänzung des Beschlusses gebeten.
Eine Berichtigung nach § 319 ZPO passt nicht so ganz; also entweder lege ich das Schreiben als Rechtsmittel aus und helfe ab oder alternativ meine Frage: Kann ich auch einfach einen "zweiten" Anordnungsbeschluss nur für die Nebenleistungen machen?