"Ergänzung" des Anordnungsbeschlusses

  • Guten Morgen :)
    die Zwangsversteigerung wurde beantragt für Kapital + Kosten + Zinsen + Nebenleistung.
    Ich habe in meinem Anordnungsbeschluss leider die Nebenleistungen vergessen.
    Der Gläubigervertreter hat mich nun innerhalb der Rechtsmittelfrist um Ergänzung des Beschlusses gebeten.

    Eine Berichtigung nach § 319 ZPO passt nicht so ganz; also entweder lege ich das Schreiben als Rechtsmittel aus und helfe ab oder alternativ meine Frage: Kann ich auch einfach einen "zweiten" Anordnungsbeschluss nur für die Nebenleistungen machen?

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