Vollmacht für Notar - Löschung AV (aufschiebend bedingter Anspruch)

  • Eingetragen ist eine Auflassungsvormerkung, der ein aufschiebend bedingter Anspruch zugrunde liegt.
    Ziffer II. des KV nennt die Bedingungen (Baugenehmigung u.a.) und hat den Passus "Tritt die aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31.03.2018 ein, kann der Käufer für die Vertragspartner bindend den endgültigen Ausfall der Bedingung erklären."

    Außerdem ist im KV folgende Vollmacht enthalten:
    "Der Käufer bevollmächtigt ... den beurkundenden Notar, ... die für den Käufer einzutragende Vormerkung ... zur Löschung zu bewilligen und zu beantragen, wenn folgende im Innenverhältnis erforderliche Voraussetzungen erfüllt sind: Käufer bzw. Verkäufer haben den endgültigen Ausfall der Bedingungen gemäß Ziff. II. erklärt."

    Jetzt wird die Löschungsbewilligung des Notars bzgl. der AV vorgelegt - erklärt aufgrund der obigen Vollmacht - mit der Angabe, dass der Verkäufer mit Schreiben vom ... mitgeteilt hat, dass die aufschiebende Bedingung endgültig nicht eingetreten ist.

    1) Ist die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt?
    2) Reicht es, dass - entgegen Ziffer II. - der Verkäufer den Ausfall der Bedingung erklärt hat?

  • 1) M.E. ja
    2) Das ist dann Sache des Notars und für das GBA irrelevant. Im Übrigen klingt als sei nur die Mitteilung von Käufer oder Verkäufer nötig.

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