Hallo!
Ich habe eine Anfrage der Polizei (, die derzeit für die STA ermittelt), die Akteneinsicht in diverse Genehmigungsverfahren betreffend eines Kindes möchte. Die Akten sind alle weggelegt. Darf ich als Bearbeiterin hierüber entscheiden, oder müsste das die Verwaltung tun, weil die Akten abgeschlossen sind?