Akteneinsicht erledigte Verfahren

  • Hallo!

    Ich habe eine Anfrage der Polizei (, die derzeit für die STA ermittelt), die Akteneinsicht in diverse Genehmigungsverfahren betreffend eines Kindes möchte. Die Akten sind alle weggelegt. Darf ich als Bearbeiterin hierüber entscheiden, oder müsste das die Verwaltung tun, weil die Akten abgeschlossen sind?

  • Habs jetzt selbst gefunden. Da die Polizei eine am Verfahren nicht beteiligte Behörde ist, muss die Entscheidung über die Akteneinesicht durch die Verwaltung getroffen werden.

    Oft hat die Verwaltung diese Entscheidung delegiert. Vielleicht ist das an Deinem Gericht auch so.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Hier beantragt ein Nachlassgericht die Übersendung der Betreuungsakte und zwar nach bereits von diesem erteilten Erbschein bezüglich der verstorbenen Betreuten.

    Wer entscheidet darüber?

    Falls es der Rechtspfleger ist- würdet ihr es machen?

  • Das bringt euch bei der ursprünglichen Frage zwar nicht weiter, aber ich möchte trotzdem folgendes anführen:

    Ich kann dem Teil mit der "abgeschlossenen Akte" nicht ganz folgen.

    Der Erbschein an sich mag erteilt sein, allerdings bedarf es grundsätzlich noch der Wertfestsetzung. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass seitens des Erben keine oder nur unzureichende Angaben gemacht wurden und daher die Betreuungsakte angefordert wurde - in der Hoffnung, dass sich dort ein Vermögensverzeichnis zum Ende der Betreuung (= Zeitpunkt des Erbfalls) findet und man diesen Wert übernehmen kann.

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