Erbbauzinserhöhung im Verhältnis zum Verbraucherindex

  • Hier steht ein Versteigerungstermin an. Der Erbbauzins ist im geringsten Gebot zu berücksichtigen. Der Erbbauzins ändert sich "im Verhältnis zum Lebenshaltungskostenindex aller privaten Haushalte für Deutschland (Basis 1995 = 100)", was dinglich gesichert ist. Der jetzt angemeldete Betrag ist 29,88 % höher als der im Jahr 2000 in das Grundbuch eingetragene Erbbauzins.

    Kann jemand helfen bei der Berechnung und Nachprüfung des angemeldeten Betrages?

  • Die zukünftige Erhöhung wird doch "nur" durch eine entsprechende Vormerkung im GB gesichert. Die Erhöhung selbst muss doch eingetragen werden. Für die bisherigen Erbbauzinsen gilt die eingetragene Höhe. Wann und wie eine Änderung stattfindet wirkt sich bei der Berechnung der zukünftigen Erbbauzinsen aus.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die zukünftige Erhöhung wird doch "nur" durch eine entsprechende Vormerkung im GB gesichert. Die Erhöhung selbst muss doch eingetragen werden...

    Nach dem mitgeteilten Sachverhalt ist die Erbbauzinsreallast wertgesichert bestellt. Damit ist die Erhöhung bereits eingetragen.

  • Ich kannte das bisher nur, dass er geändert werden KANN, wenn...

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