Zwangsversteigerung aus abgetretener Teilgrundschuld

  • Ich hatte ja schon so einiges, aber sowas auch noch nicht. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen?!

    Bank A hat für sich auf dem Grundstück des S eine Grundschuld (brieflos) iHv sagen wir mal 200.000,00 € eingetragen.

    Ein paar Jahre später tritt Bank A sodann einen Teilbetrag iHv 50.000,00 an Firma B ab. Wiederum ein paar Jahre später fusioniert Firma B sodann mit Firma C zu Firma D.

    Firma D will nun noch hinsichtlich offener Restforderungen aus der teilabgetretenen Grundschuld im Wege der ZV gegen S vorgehen.

    Meine fragen:

    Geht das überhaupt?
    Ist dazu vorab ein "Eintrag" im GB erforderlich?
    Muss die Teilabtretungsurkunde (ausgestellt von der Bank) vollstreckbar sein? Notariell?
    Müsste die Teilabtretungsurkunde dann nicht erst noch auf Firma D umgeschrieben werden?

    Hoffe, jemand kann mir Tipps geben :oops:

  • Ich hatte ja schon so einiges, aber sowas auch noch nicht. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen?!

    Bank A hat für sich auf dem Grundstück des S eine Grundschuld (brieflos) iHv sagen wir mal 200.000,00 € eingetragen.

    Ein paar Jahre später tritt Bank A sodann einen Teilbetrag iHv 50.000,00 an Firma B ab. Wiederum ein paar Jahre später fusioniert Firma B sodann mit Firma C zu Firma D.

    Firma D will nun noch hinsichtlich offener Restforderungen aus der teilabgetretenen Grundschuld im Wege der ZV gegen S vorgehen.

    Meine fragen:

    Geht das überhaupt?


    Warum sollte das denn nicht gehen?

    Ist dazu vorab ein "Eintrag" im GB erforderlich?


    Die Abtretung an B ist nur dann erfolgt, wenn das ins Grundbuch eingetragen wurde.

    Muss die Teilabtretungsurkunde (ausgestellt von der Bank) vollstreckbar sein? Notariell?


    Die Abtretungsurkunde ist kein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner. Wenn eine vollstreckbare Teilausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit Rechtsnachfolgeklausel erteilt wurde, brauchst du die Abtretungsurkunde nicht mehr.

    Müsste die Teilabtretungsurkunde dann nicht erst noch auf Firma D umgeschrieben werden?


    Die Teilabtretungsurkunde brauchst du nicht für die Vollstreckung. Du brauchst nur einen Vollstreckungstitel, eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung an den Schuldner.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Vielen vielen Dank!!!

    Nochmal für mich zur Klarstellung:

    Die Abtretung erfordert zwingend auch die Eintragung ins Grundbuch?

    Welche Voraussetzungen müssten denn zusätzlich vorliegen, um aus der teilabgetretenen Grundschuld die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreiben zu können? Auch die Vorlage einer vollstreckbaren Teilausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit Rechtsnachfolgeklausel oder genügt hierzu allein die Teilabtretungsurkunde (die aber noch auf Firma B läuft)?

  • Vielen vielen Dank!!!

    Nochmal für mich zur Klarstellung:

    Die Abtretung erfordert zwingend auch die Eintragung ins Grundbuch?

    Jawohl, bei der Buchgrundschuld, §§ 1193, 1154 Abs. 3, 873 BGB.

    Welche Voraussetzungen müssten denn zusätzlich vorliegen, um aus der teilabgetretenen Grundschuld die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreiben zu können? Auch die Vorlage einer vollstreckbaren Teilausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde mit Rechtsnachfolgeklausel oder genügt hierzu allein die Teilabtretungsurkunde (die aber noch auf Firma B läuft)?


    Ganz klassisch. Für die Zwangsversteigerung braucht man Titel, Klausel, Zustellung:
    Der Titel (in der Regel die Vollstreckungsunterwerfung in der Grundschuldbestellungsurkunde) muss hinsichtlich des abgetretenen Teilbetrags auf die D umgeschrieben werden. Der Titel nebst (Teil-)Rechtsnachfolgeklausel muss mit den die Abtretung an B und die darauffolgende Gesamtrechtsnachfolge auf die D belegenden Urkunden dem Schuldner zugestellt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!