Ich hatte ja schon so einiges, aber sowas auch noch nicht. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen?!
Bank A hat für sich auf dem Grundstück des S eine Grundschuld (brieflos) iHv sagen wir mal 200.000,00 € eingetragen.
Ein paar Jahre später tritt Bank A sodann einen Teilbetrag iHv 50.000,00 an Firma B ab. Wiederum ein paar Jahre später fusioniert Firma B sodann mit Firma C zu Firma D.
Firma D will nun noch hinsichtlich offener Restforderungen aus der teilabgetretenen Grundschuld im Wege der ZV gegen S vorgehen.
Meine fragen:
Geht das überhaupt?
Ist dazu vorab ein "Eintrag" im GB erforderlich?
Muss die Teilabtretungsurkunde (ausgestellt von der Bank) vollstreckbar sein? Notariell?
Müsste die Teilabtretungsurkunde dann nicht erst noch auf Firma D umgeschrieben werden?
Hoffe, jemand kann mir Tipps geben