Feuer im Versteigerungsobjekt vor Gutachtenerstellung

  • Zitat

    Dann muss ich diesen Betrag wohl zum Verkehrswert hinzurechnen?!

    Nein. Die Kohle ist beim Insolvenzverwalter und wenn der nicht gerade Anhänger der von WinterM vertretenen Surrogatstheorie ist, dann wird der Insolvenzverwalter das Geld bestimmt noch so ohne weiteres herausrücken.

  • Das Gericht hat die Umstände zu ermitteln, die zur Festsetzung des Verkehrswertes erforderlich sind.
    Hinsichtlich des Grundstücks hast du ein Gutachten,
    hinsichtlich der 61T EUR kannst du mit dem Insolvenzverwalter klären, ob er zu meinen Anhängern zählt oder sich dazu bekehren lässt, mein Anhänger zu werden.
    Die Versicherung kann dir darlegen, ob und in welchem Umfang sie eine weitere Leistungspflicht sieht und dir die Gründe für ihre Auffassung mitteilen.

    Und dann landet man in der Würdigung des Sachvortrags und der Beweismittel und kommt entweder zu dem Ergebnis Wert: das Brandobjekt, oder plus 61k, oder plus 61k und noch mehr aus der Versicherungsforderung.

    Ist insoweit eh unbefriedigend, da deine rechtliche Würdigung lediglich der Verkehrswert betrifft und ein Interessent keine tatsächlichen Rückschlüsse daraus ziehen kann, was er wirklich nachher alles mitersteigert hat oder insbesondere nicht ersteigert hat.
    Dass kann er dann nur vorm Prozessgericht klären lassen.

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