Im Grundbuch ist eine Briefgrundschuld für die X-Bank eingetragen.
Der Eigentümer beantragt die Löschung der Grundschuld und legt neben dem Brief eine formgültige Abtretungserklärung der Grundschuld von der X-Bank an die Y-Bank vor. In der vorgelegten Löschungsbewilligung bewilligt die noch eingetragene X-Bank die Löschung der Grundschuld.
Muss bei dieser Konstellation nicht der Zessionar aus der Abtretungserklärung die Löschung bewilligen, da die Briefgrundschuld außerhalb des Grundbuchs wirksam abgetreten wurde?
Oder muss das Grundbuchamt weiter auf die Grundbuchlage abstellen? Dann wäre die Löschungsbewilligung der noch eingetragenen X-Bank ausreichend.