Rangvermerk eintragen?

  • Im Grundbuch sind im Bestandsverzeichnis Flst. X und Flst. Y eingetragen. Flst. X ist mit einer Grundschuld belastet.

    Jetzt gehen folgende Anträge gleichzeitig ein:

    - Neue Grundschuldbestellung zu Lasten Flst. X und Flst. Y
    - Pfanderstreckung der bereits auf Flst. X lastenden Grundschuld bezgl. Flst. Y

    Besteht jetzt zwischen der neuen Grundschuld und der Pfanderstreckung bzgl. Flst. Y gleichrang? Wenn ja wie lautet der Eintragungstext?

  • Zunächst: Ich unterstelle im Hinblick auf § 7 I GBO, das es sich bei X und Y nicht nur um separate Flurstücke, sondern um separate Grundstücke handelt.

    Es würde mich wundern, wenn die Grundschulden nicht hinsichtlich aller Belastungsgegenstände den gleichen Rang zueinander haben sollen. Ich würde daher zu einer (telefonischen) Nachfrage neigen.

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