Im Grundbuch sind im Bestandsverzeichnis Flst. X und Flst. Y eingetragen. Flst. X ist mit einer Grundschuld belastet.
Jetzt gehen folgende Anträge gleichzeitig ein:
- Neue Grundschuldbestellung zu Lasten Flst. X und Flst. Y
- Pfanderstreckung der bereits auf Flst. X lastenden Grundschuld bezgl. Flst. Y
Besteht jetzt zwischen der neuen Grundschuld und der Pfanderstreckung bzgl. Flst. Y gleichrang? Wenn ja wie lautet der Eintragungstext?