Gegenstandswert bedingte Dienstbarkeit

  • Hallo zusammen.

    Eingetragen werden soll hier zunächst eine bpD (Wohnrecht nach § 1090 BGB) und im Gleichrang dazu eine bedingte bpd (Wohnungsrecht nach § 1093 BGB). Das Wohnungsrecht soll aufschiebend bedingt sein für den Fall, dass der Grundbesitz an jemand anderen als die Berechtigte veräußert wird. Für diesen Fall soll das Wohnrecht zu einem Wohnungsrecht erstarken. Die Notarin gibt nun die Jahreswerte mit 4.500,00 € (Wohnrecht) und 9.000,00 € (Wohnungsrecht) an. Das allein erscheint mir schon seltsam. Jetzt habe ich mich aber auch noch gefragt, ob ich für die Bedingung einen Abschlag vornehmen muss? Bin aus dem Gesetz bzw. meinem Kommentar dazu leider nicht schlau geworden. :confused: Vielen Dank schon mal.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!