Guten Morgen
Ich habe in einem Grundbuch die Eintragung einer GbR als Eigentümerin in Abteilung I vorliegen. Eingetragen werden soll nun eine Grundschuld.
Ich fragte mich jedoch, als ich die Eintragung in Abt. I sah, ob die Eigentumseintragung so möglich war.
Eingetragen ist die GbR mit ihrem Namen "Grundstücksgesellschaft XY" bestehend aus... allerdings ohne den Rechtsformzusatz GbR o.ä.
Leider finde ich hierzu nichts. In § 15 Abs. 1 Buchst. c) GBV steht lediglich, dass Name und Sitz zusätzlich angegeben werden können. Vom Rechtsformzusatz steht da nichts.
Hat jemand eine Idee bzw. Fundstelle hierzu? Ich überlege im Zweifel nach Rücksprache vAw zu berichtigen, falls notwendig.