Name der GbR ohne Rechtsformzusatz

  • Guten Morgen :)

    Ich habe in einem Grundbuch die Eintragung einer GbR als Eigentümerin in Abteilung I vorliegen. Eingetragen werden soll nun eine Grundschuld.
    Ich fragte mich jedoch, als ich die Eintragung in Abt. I sah, ob die Eigentumseintragung so möglich war.

    Eingetragen ist die GbR mit ihrem Namen "Grundstücksgesellschaft XY" bestehend aus... allerdings ohne den Rechtsformzusatz GbR o.ä.
    Leider finde ich hierzu nichts. In § 15 Abs. 1 Buchst. c) GBV steht lediglich, dass Name und Sitz zusätzlich angegeben werden können. Vom Rechtsformzusatz steht da nichts.
    Hat jemand eine Idee bzw. Fundstelle hierzu? Ich überlege im Zweifel nach Rücksprache vAw zu berichtigen, falls notwendig.

  • Mir ist keine Vorschrift bekannt, die eine GbR dazu zwingt, überhaupt eine "Firma" zu benutzen. Und somit gibt es natürlich erst recht keine Vorschrift, die den Zusatz "GbR" in einer solchen "Firma" vorschreibt. Ich hätte daher keine Bedenken hinsichtlich des eingetragenen Gesellschaftsnamens.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!