Alles anzeigen.. wobei hier aber Theorie und Praxis bzw. Realität- wie bei vielem im Betreuungswesen - schnell auseinanderlaufen, da ein Großteil der voll umfänglich Betreuten m.E. gar nicht dazu in der Lage ist bzw. den Antrieb verspürt, irgendwo ein Kreuzchen zu machen. Soll dies dann der Betreuer oder der Heimmitarbeiter tun? :). Und wer kutschiert d. Betreuten dann ins Wahllokal und übernimmt dann ggf. die Fahrkosten bei Mittellosen (Antrag beim Sozialamt? Gut, Briefwahl ist ja auch möglich.)
mfg
Das gilt aber doch für viele Betreute - und auch für Nichtbetreute. Es ist gewiss dringlich, sich um "barrierefreies Wählen" mehr als bisher Gedanken zu machen, statt Behinderte wie so oft weiter zu behindern. Es geht nicht um eine Stimmabgabe des Wachkomapatienten um jeden Preis. Es geht darum, dass erwachsene Menschen nicht mehr rechtlich von der Wahl ausgeschlossen werden.
Petrocelli, ich weiß ja nicht, was Du Dir so unter Behinderten und Betreuten vorstellst (und das als Betreuer), wenn Du schon der Meinung bist, die müssten "kutschiert" werden...
Nur mal so: ein Angehöriger meiner Familie stand mal 5 Jahre unter Betreuung - Alki, Zusammenbruch, vollumfängliche Betreuung, aber nach nicht mal einem Jahr trocken, Herr seiner Sinne und sortiert. Der hätte aber auch nicht wählen dürfen...
Oder vielleicht liest Du mal das (als ein Beispiel von vielen):
https://www.diakonieneuendettelsau.de/magazin/wahlre…it_behinderung/
Mich hat Dein Kommentar ein bisschen daran erinnert (und ähnlich auf die Palme gebracht) wie der Kerl, der sich vor Jahren mal auf einen Behindertenparkplatz gestellt hat, vorsichtig von seiner Begleitung darauf hingewiesen wurde und sagte: "Pfff, Behinderte können doch eh nicht Auto fahren!" Wenn mir da nicht völlig die Spucke weggeblieben wäre, hätte ich nicht für mein gutes Benehmen garantieren können.
Da hast Du meinen Kommentar aber missverstanden. Schon gar nicht war er als Diffamierung von Betreuten und/oder Behinderten gedacht. Letztendlich wollte ich nur zum Ausdruck bringen, das die betr. gerichtliche Entscheidung keine praktischen Auswirkungen auf die Betreuer-Tätigkeit hat. Man könnte höchstens darauf achten, dass d. Betreute seine Wahlunterlagen erhält.
mfg