Nacherbfolge nur am Grundbesitz

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Die Ehegatten haben ein gem. not. Testament errichtet, sich gegenseitig zu Erben eingesetzt.
    Bzgl. dem Grundbesitz soll der Überlebende nur Vorerbe sein, für alle sonstigen Vermögenswerte ist ein VorausVM angeordnet.

    Der Ehemann ist gestorben. Der Grundbesitz befindet sich nicht mehr im Nachlass.

    Ist die Ehefrau damit automatisch Vollerbin?

  • Danke, aber der Grundbesitz ist ja eben nicht mehr vorhanden.
    Der Nachlass besteht ausschließlich aus Bankguthaben.

    Das ist doch genau der entschiedene Fall. Im Erbschein ist die Nacherbfolge aufzunehmen samt dem dinglichen Vermächtnis, dass ihr alles außer Grundeigentum gehört. Wo ist dein Problem? Es kommt, wenn es stimmt, dass kein Grundbesitz vorhanden ist, aufs gleiche raus, wenn es aber nicht stimmt, hättest du sonst einen falschen Erbschein erteilt.

  • Das kann nicht zutreffend sein.

    Wenn sich die Nacherbfolge wegen der Anordnung von Vorausvermächtnissen auf einen einzigen Vermögensgegenstand beschränkt und dieser beim Erbfall nicht mehr zum Nachlass gehört, dann ist der Erbe zwangsläufig Vollerbe bezüglich des gesamten Nachlasses und die Nacherbfolge kommt in Wegfall, weil der Gegenstand, auf den sie sich beziehen soll, nicht mehr zum Vermögen des Erblassers gehörte.

  • Das kann nicht zutreffend sein.

    Wenn sich die Nacherbfolge wegen der Anordnung von Vorausvermächtnissen auf einen einzigen Vermögensgegenstand beschränkt und dieser beim Erbfall nicht mehr zum Nachlass gehört, dann ist der Erbe zwangsläufig Vollerbe bezüglich des gesamten Nachlasses und die Nacherbfolge kommt in Wegfall, weil der Gegenstand, auf den sie sich beziehen soll, nicht mehr zum Vermögen des Erblassers gehörte.

    Ich bleibe dabei, das Nachlassgericht kann nie mit Sicherheit wissen, ob Grundbesitz vorhanden ist und der Erbe weiß es oft auch nicht, das ist jedenfalls meine Erfahrung.

  • In der Regel - der Sachverhalt schweigt insoweit - wird es sich schon so verhalten, dass der Grundbesitz im Testament bezeichnet ist. Und wenn - sicher unschwer - festgestellt werden kann, dass dieser bezeichnete Grundbesitz nicht zum Nachlass gehört, ist die Sache klar.

  • In der Regel - der Sachverhalt schweigt insoweit - wird es sich schon so verhalten, dass der Grundbesitz im Testament bezeichnet ist. Und wenn - sicher unschwer - festgestellt werden kann, dass dieser bezeichnete Grundbesitz nicht zum Nachlass gehört, ist die Sache klar.

    Wenn das zutrifft, sehe ich es wie du.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!