Urlaub des Betreuers

  • Muss ein Betreuer dem Betreuungsgericht mitteilen, wenn er längere Zeit nicht zu erreichen ist ?
    Im vorliegenden Fall war ein ehrenamtlicher Betreuer 3 Wochen nicht erreichbar. Niemand wusste, wo er sich befindet. Zu Beginn dieser 3 Wochen hätte der Betreuer das Vermögensverzeichnis und die Kontosperrvermerke einreichen müssen. Dies wurde 2mal während dieser Frist erfolglos angemahnt.
    Weiter musste der Betreute während dieser Frist ins Krankenhaus und wurde operiert.
    Das Betreuungsgericht hat den Betreuer im Wege der einstweiligen Anordnung entlassen und einen neuen Betreuer bestellt.
    Nachdem der Betreuer nach 3 Wochen von einer Reise zurückgekehrt ist, hat er gegen seine Entlassung Beschwerde eingelegt, mit der Begründung, er müsse dem Betreuungsgericht wohl nicht mitteilen, wenn er verreise. Zu dem Vermögensverzeichnis sei er noch nicht gekommen.
    Weiter hat der Betreuer kurz vor seiner Reise den Betreuten in ein anderes 30 km entferntes anderes Heim verbracht, ohne das Betreuungsgericht hiervon zu informieren. Beim bisherigen Heim sind noch Heimkosten von 15.000.--€ rückständig, obwohl der Betreute über ausreichendes Vermögen verfügt. Der Betreuer hat sich darum nicht gekümmert.

  • Muss ein Betreuer dem Betreuungsgericht mitteilen, wenn er längere Zeit nicht zu erreichen ist ?

    Müssen? Nein! Er kann und sollte dies bei längeren Reisen anzeigen, was aber unter "länger" fällt, ist der allg. Empfindung zu entnehmen. In der Regel klären die (erfahrenen) Betreuer dies vorab - siehe auch hier und hier.

    Da ein neuer Betreuer bestellt ist, sollte sich doch der Rückstand im Heim beheben lassen.
    Inwieweit bist Du mit der Abberufungsbeschwerde befasst?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Er war drei Wochen lang nicht erreichbar und du hast in diesen drei Wochen zwei Mal gemahnt?
    Das ist meiner Meinung nach sehr sportlich, ich mahne bei Vermögensverzeichnissen und dergleichen eher alle 4 Wochen ungefähr...oder stimmt da am Sachverhalt etwas nicht?

  • Dann hat er doch auch die Neubestellung begründet und walzt das noch etwas aus. *findegeradedasproblemnicht*

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  • Er war drei Wochen lang nicht erreichbar und du hast in diesen drei Wochen zwei Mal gemahnt?
    Das ist meiner Meinung nach sehr sportlich, ich mahne bei Vermögensverzeichnissen und dergleichen eher alle 4 Wochen ungefähr...oder stimmt da am Sachverhalt etwas nicht?

    Und er hat während dieser Zeit auch die Entlassung aus wichtigem Grund - dann wohl ohne Anhörung des Betreuers - und Neubestellung des Nachfolgers durchgeboxt :eek: Ich bin beeindruckt!

  • Entlassung im Wege der einstweiligen Anordnung ist auch ohne Anhörung möglich. Anhörung und Verfahrenspflegerbestellung müssen nachgeholt werden.
    Der Betreuer hätte mit dem Geld auch auf und davon sein können.
    Wenn der Betreuer nicht erreichbar ist und es besteht Handlungsbedarf muss eben ein neuer Betreuer bestellt werden.
    Ein Aufenthaltswechsel des Betreuten ist dem Betreuungsgericht auf jeden Fall sofort anzuzeigen.

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