Genehmigung für Entgegennahme des Geldes aus Zwangsversteigerung?

  • Der Betroffene ist Miterbe in einer Erbengemeinschaft. Aus dem zwangsversteigerten Grundstück sollen Zahlungen an den Betroffenen erfolgen. Der Betreuer soll eine entsprechende Genehmigung vorlegen.
    Grundsätzlich ist die Annahme der Leistung genehmigungsbedürftig nach § 1812 BGB. Wenn der Betroffene keinen Einwilligungsvorbehalt hat, kann er die Leistung trotzdem nicht selbst annehmen?

    Dann müsste ich doch jedes Mal eine Genehmigung brauchen, wenn eine bekannte Stiftung Zahlungen an den Betroffenen leistet?! Oder geht es hier eher um die Erbauseinandersetzung? Ein Erbschein liegt vor (Teilerbschein).
    Ich steh auf dem Schlauch!

  • Ich gehe davon aus, dass es sich um die Verteilung des Übererlöses, der dem Eigentümer - hier die Erbengemeinschaft - zusteht, handelt.
    Eine Auszahlung an die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft kann nur erfolgen, wenn alle Mitglieder übereinstimmende Erklärungen gegenüber dem Versteigerungsgericht abgeben. Dies bedeutet eine (Teil-) Erbauseinandersetzung und ist zu genehmigen, sofern nicht der Betreute selbst die Erklärung abgibt. Wenn ein Einwilligungsvorbehalt besteht, scheidet letzteres natürlich aus.

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