Belastung eines einzelnen Flurstücks mit einem Altenteil

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Eintragung eines Altenteils, nur lastend auf einem Flurstück eines aus 10 Flurstücken bestehenden Grundstücks vor. Das Altenteil beinhaltet ein Wohnungsrecht und eine Reallast. Das zur Belastung angegebene Flurstück ist der Teil, auf dem das Wohngebäude steht.

    Ich meine, dass das Altenteil zulasten des Grundstücks zu bestellen ist und die Ausübungsstelle des Wohnungsrechts auf das besagte Flurstück beschränkt ist.

    Sehe ich das richtig?

  • Ich meine, dass das Grundstück von Amts wegen geteilt werden muss. Die Ausnahme des § 7 Absatz 2 GBO greift nicht, weil das Altenteil auch aus einer Reallast besteht und die früher geltende Ausnahme für Reallasten mit Inkrafttreten des DaBaGG v. 1.10.2013 (BGBl. I 3719) entfallen ist (s. Kral im BeckOK GBO, Hrsg. Hügel, Stand 01.03.2019, § 7 RN 40.1). Wenn -wie vorliegend- nur ein einzelnes Flurstück belastet werden soll, ist dies ein Fall der notwendigen Teilung des aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks (Hügel/Kral, RNern 37,38). Diese Teilung ist nicht von einem Antrag oder der Bewilligung des Grundstückseigentümers abhängig (Hügel/Kral, RN 35 mwN). Auch können Reallasten nicht in der Weise bestellt werden, dass das Grundstück im Ganzen unter Beschränkung der Rechtsausübung auf einen realen Grundstücksteil belastet wird (Hügel/Kral, RN 46 mwN).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (5. April 2019 um 15:05) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

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