Ein ziemlich blöder Fall: Betroffener wird auf Räumung der Wohnung verklagt (Betroffener empfängt Besucher aus dem Obdachlosenmilieu, lärmt, streitet rum, ist hygienisch nicht einwandfrei).
Betroffener verpflichtet sich im Gerichtstermin, die Wohnung binnen 10 Monaten herauszugeben. Bis dahin "darf" er dort wohnen bleiben. Vergleich soll nur wirksam werden, wenn die Genehmigung des Betreuungsgerichtes vorliegt. Der Betreuer erklärt: Betroffener hat den Vergleich selbst abgeschlossen. Laut Betreuer besteht eine gute Chance, diesen konkreten Prozess zu gewinnen. Allerdings werden voraussichtlich weitere Prozesse folgen, weil immer wieder neue Probleme auftauchen.
Genehmige ich jetzt oder nicht? Ob der Betroffene wirklich gf ist, ist nicht sicher. Betreuer war im Termin dabei. Er hätte den Vergleich von sich aus nicht abgeschlossen, das geschah auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen.