Hallo,
zur Sicherheit für den Veräußerer einer Immobilie, welcher bei der Grundschuldbestellung als derzeitiger Eigentümer mitwirkt, sollte ja m.W. im Kaufvertrag und bei der Bestellung einer Grundschuld vereinbart sein, dass betr. Zahlungen des Kreditinstituts des Käufers bis zur Höhe des Kaufpreises ausschließlich an den Verkäufer oder dessen abzulösende Gläubiger zu leisten sind. Als Verfahrenspfleger in einer Betreuungsangelegenheit liegt mir z.Z. ein Kaufvertrag und eine Bestellung einer Grundschuld vor, wonach der Kaufpreis zwar auf das Konto des Verkäufers zu zahlen ist, aber es steht nirgends klar, dass dies vom Kreditinstitut zu erfolgen hat bzw. die betr. konkrete Anweisung an die Bank fehlt. Unter der Rubrik Zahlungsanweisung steht da lediglich, dass Zahlungen entsprechend der Fälligkeitsmitteilung des Notars auf das Konto des Veräußerers zu leisten sind. Einfach davon ausgehen, dass die Bank an den Verkäufer und nicht an den Käufer (Kreditnehmer) überweist, darf ich doch wohl nicht, oder?
mfg