Pfändung von Ansprüchen aus Zwangshypotheken am Grundbesitz des Schuldners etc.

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen PfüB-Antrag, der mich verzweifeln lässt und hoffe sehr auf eure Unterstützung:
    Dem PfüB-Antrag liegt eine vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle als Titel zugrunde, wonach die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung festgestellt wurde. Es werden jetzt u.a. angebliche Forderungen des Schuldners gegenüber 27 (!) Drittschuldnern gepfändet (60-seitiger PfüB). U.a. soll bei 20 Zwangshypotheken, die am Grundbesitz des Schuldners lasten sollen, bei den Zwangshypothekengläubigern gepfändet werden der "nach Tilgung des gesicherten Anspruchs des Hypothekengläubigers oder sonstige Erledigung des Sicherungszwecks zu erfüllende Anspruch des Schuldners an den Drittschuldner - das entstehende Eigentümerrecht sowie der angebliche Anspruch auf Auszahlung des bei Verwertung der Immobilien durch ein Zwangsversteigerungsverfahren".
    Geht sowas? Ich kann bereits mit dieser Formulierung nichts anfangen. Ist das - vor allem in dieser Anzahl - nicht rechtsmissbräuchlich? Daraus kann sich doch kein verwertbares Vermögen erzielen lassen? (nach einem Blick ins Grundbuch sind diverse dieser ZHyp zudem bereits gelöscht??).

    Weiter sollen dann z.B. beim Finanzamt neben dem Lohnsteuererstattungsanspruch u.a. gepfändet werden:
    Ansprüche auf Auszahlung des Überschusses aus
    a) Zölle und Abschöpfung
    b) Ertragssteuern wie Einkommen
    c) Besitzsteuern wie Erbschaft- und Schenkungssteuern
    d) Verkehrssteuern wie Umsatz- Beförderun-und Kraftfahrzeugsteuern, Versicherung und Wechselsteuer sowie Kapitalverkehrssteuer
    e) Verbrauchersteuern wie Tabak-,Kaffee-, Tee-, Zucker-, Bier-, Schaumwein-,Spielkarten- und Mineralölsteuer, Branntweinmonopolabgabe
    f) Realsteuern, nämlich die Grund- und Gewerbesteuer
    ????
    Das ist doch ein Rundumschlag. Der Schuldner ist 77 Jahre. Ist sowas nicht abzulehnen? Aber mit welcher Begründung?

    Ich bin erst seit wenigen Wochen und auch nur mit einem Pensum von 0,06 in der Vollstreckung tätig. Meine Kenntnisse, Erfahrungen und mein Zeitlimit zur Bearbeitung der Anträge halten sich sehr in Grenzen. Ich bitte daher, meine vielleicht banalen Fragen zu entschuldigen und bin dankbar für alle Hinweise

  • Grundsätzlich werden ja nur die angeblichen Forderungen gepfändet und es ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts zu prüfen, ob die Forderung noch besteht. Also z.B. zu prüfen, ob die ZwaSi noch eingetragen ist. Die Ansprüche sind alle pfändbar und m.E. steht dem nichts im Wege.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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