Hey
Ich hab hier leider ein Verfahren auf dem Tisch, was ich so noch nie gesehen habe... Mein VKH-Berechtigter hat erst VKH mit Raten bewilligt bekommen. Nunmehr habe ich im Rahmen der Überprüfung auf Antrag des beigeordneten RA die Ratenzahlung im Oktober aufgehoben, da seine Verhältnisse sich deutlich verschlechtert haben.
Jetzt bekomme ich erst ein Anschreiben der DRK Schuldnerberatung mit der Bitte um Mitteilung der Gesamtsumme, die der Herr zu zahlen hat. Dies konnte ich abschließend noch nicht mitteilen, da das Hauptverfahren noch läuft (Ende ist erst jetzt in Sicht). Nunmehr bekomme ich einen Antrag auf Schließung eines Vergleichs zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung hinsichtlich § 305 Abs. 1 InsO. Der gute Herr geht arbeiten, hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder und eine unterhaltsberechtigte Ex-Frau. Verdienst ca. 2.700,00 € netto. Er bietet an, dass er Raten, die ihm nach Abzug seiner Unterhaltspflichten verbleiben zahlt und diese Zahlungen dann durch die Gläubiger anteilig ihrer Forderungshöhe gequotelt werden. Gesamtschulden ca. 64.000,00 €. Davon wird die Staatskasse wohl nur ein sehr geringer Anteil sein, zumal derzeit nur die Gerichtskosten angerechnet und berücksichtigt wurden in dem Plan, nicht jedoch die bereits gezahlten Rechtsanwaltskosten.
Hatte das hier jemand schonmal und weiß mit einem solchen Vergleichsantrag umzugehen?
Liebe Grüße und danke im Voraus,
Scara